ALLGEMEINES ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artikel 1
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) enthalten die Bestimmungen zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten von SOBOČAN GmbH, Handelsgesellschaft für die Herstellung von Anlagen, Mursko Središće, Persönliche Identifikationsnummer Nummer: 00904641575 (nachstehend: Verkäufer) und juristischen und natürlichen Personen (im Folgenden: der Kunde), die mit dem Kauf von Produkten und Dienstleistungen des Verkäufers. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
1.2. Durch die Annahme des Angebots des Verkäufers bestätigt der Kunde, dass er den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und mit deren Anwendung einverstanden ist. Diese Allgemeinen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum Bestandteil des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Kunden (im Folgenden: Der Vertrag, der Kaufvertrag). Wenn das angenommene schriftliche Angebot oder der mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag mit dem Kunden von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bestimmungen des Einzelvertrags. gelten.
BESTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTEN
Artikel 2
2.1. Die Anfrage oder Bestellung des Kunden muss folgende Angaben enthalten Informationen über den Kunden, eine Beschreibung der gewünschten Dienstleistung und/oder des Produkts sowie die sowie die gewünschte Menge und eine ungefähre oder feste Lieferzeit.
Auf der Grundlage dieser Angaben erstellt der Verkäufer ein erstes Angebot, das nach Bedarf und in Absprache mit dem Kunden angepasst werden kann. angepasst werden kann, woraufhin der Verkäufer ein endgültiges Angebot erstellt, in dem alle alle wesentlichen Vertragsbestandteile, wie Menge, Preis, Zahlungsbedingungen, Liefertermine (und (und die Installation, falls sie Gegenstand des Angebots ist) sowie die Gültigkeitsdauer des Angebots.
Die Gültigkeitsdauer des Angebots des Verkäufers kann nur schriftlich oder elektronisch verlängert werden. oder auf elektronischem Wege verlängert werden.
2.2. Bei mündlichen Bestellungen erhält der Kunde eine E-Mail zur Bestätigung E-Mail zur Bestätigung der Bestellung, die der Kunde bestätigen muss. Alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden beginnen in dem Moment, in dem das endgültige Angebot des Verkäufers in schriftlicher Form (E-Mail, Fax, persönlich) oder mit der stillschweigenden Zustimmung des Kunden (einschließlich, aber nicht oder durch die stillschweigende Zustimmung des Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung der in der Bestellung angegebenen Anfangsgebühr) wird davon ausgegangen, dass in diesem Moment der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verkäufer (im Folgenden: der Vertrag) in Bezug auf die in Bezug auf die bestellten Waren und/oder Dienstleistungen (im Folgenden: Vertragsgegenstand).
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die genauen Maße des Raumes mitzuteilen Raumes, für den die Möbel und Ausstattungen entworfen und/oder hergestellt werden, mitzuteilen. Falls erforderlich, und falls Falls erforderlich und vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugang zu dem einzurichtenden Raum zu gewähren, um Zugang zu dem einzurichtenden Raum zu verschaffen, um die genauen Maße des Raumes zu ermitteln. Die Kosten für die Vermessung gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist nur dann für das Aufmaß verantwortlich Der Auftragnehmer ist nur dann für das Aufmaß verantwortlich, wenn er es persönlich durchgeführt hat, und zwar in einem vorbereiteten Raum, in dem spätere Arbeiten durchgeführt werden, die die Größe des Raumes beeinflussen würden, nicht durchgeführt wurden.
2.4. Wenn der 2.4. Wenn der Auftraggeber den Auftrag nach der Bestätigung des endgültigen Angebots des Verkäufers storniert, gilt dies als 2.4. Wenn der Kunde den Auftrag nach der Bestätigung des endgültigen Angebots des Verkäufers storniert, gilt dies als Vertragsauflösung, und es gelten die Bestimmungen von Artikel 8.2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde hat nicht das Recht, die Bestellung zu stornieren, nachdem der Verkäufer ihn darüber informiert hat, dass der Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand hergestellt wurde und zur Auslieferung bereit ist.
PREIS
Artikel 3
3.1. Die in der Preisliste angegebenen Preise stellen die Nettopreise der Produkte dar und enthalten keine zusätzlichen Kosten, Arbeiten oder Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verpackung, Transport, Entladung, Installation, Versicherung usw.
3.2. Die Mehrwertsteuer wird in Übereinstimmung mit dem geltenden Mehrwertsteuergesetz der Republik Kroatien berechnet. Kroatien berechnet.
3.3. Der im endgültigen Angebot des Verkäufers angegebene Preis, den der Kunde Kunden durch die Erteilung der Bestellung angenommen hat, ist für den Verkäufer und den Kunden verbindlich und kann nach der Annahme des Angebots nicht mehr geändert werden. Angebot nicht geändert werden.
3.4. Je nach Vereinbarung kann der Preis, außer für die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Transaktion sind, Verpackung, Transport, Transport, Versicherung, Installation und/oder Vermessung enthalten, die im Angebot/Vertrag und in der Rechnung. Wenn der Kunde nach der Annahme des endgültigen Angebots neue Anforderungen stellt oder die ursprüngliche oder die ursprüngliche Spezifikation, die dem endgültigen Angebot zugrunde lag, ändert, d.h. wenn sich die Umstände ohne Einfluss des Verkäufers ändern, wird der Verkäufer ein neues Angebot erstellen oder das bestehende Angebot ändern.
3.5. Die 3.5. Die Zahlungsbedingungen und -dynamik des Auftraggebers werden für jedes beauftragte Geschäft gesondert festgelegt.
3.6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsdynamik durch den Kunden berechtigt den Verkäufer, den Kaufvertrag zu kündigen und gemäß Artikel 8.1. dieser Allgemeinen Bedingungen zu handeln. Bedingungen zu handeln.
3.7. Der VERKÄUFER behält sich das volle Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor, bis diese Waren vollständig bezahlt sind. Trotz der Beachtung der Eigentumsrechte ist die Gefahr des Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden. übergeben wurden. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Wahrung der Eigentumsrechte des Verkäufers Eigentumsrechte des Verkäufers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verfahrensentschädigungen in Rechtsangelegenheiten gegen den Dritte, Transportkosten usw.), gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle der Nichtbezahlung des Kaufpreises hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl folgendes zu tun
- Rückzahlung der Schuld zu verlangen
- jederzeit nachträglich vom Kunden die Rückgabe der im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren zu verlangen.
Durch die Entgegennahme von Waren, die Eigentum des Verkäufers sind, wird der Kunde nicht von der Kunden nicht von der Haftung für Schäden und Kosten gegenüber dem Verkäufer gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, das Vermögen des Verkäufers vor Zerstörung, Wertminderung oder Verlust zu bewahren, Wertminderung oder Verlust zu bewahren, indem er die guten Geschäftspraktiken beachtet. Wenn ein Dritter versucht Rechte am Eigentum des Anbieters zu begründen oder auszuüben, ist der Kunde verpflichtet, alles zu tun alles zu tun, um dies zu verhindern und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
LIEFERUNG
Artikel 4
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt die Lieferfrist für Waren oder Dienstleistungen am ersten Werktag nach der Annahme des endgültigen Angebots. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Tage von Montag bis Freitag als Werktage. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart 4.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Haftung des Verkäufers und des Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung Die Haftung des Verkäufers und des Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren wird für jedes abgeschlossene Geschäft gesondert auf der Grundlage der vereinbarten Parität ICC Incoterms 2020 festgelegt.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, eine bevollmächtigte Person zu stellen, die unmittelbar nach der Entladung der Ware die Unterlagen für den Transport und die Abholung der Ware gemäß der gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates vom 4. Dezember 2018, wonach der Erwerber der Waren (Kunde) verpflichtet ist, dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung (oder einen anderen (oder einen anderen Versand- oder Beförderungsnachweis aus Abschnitt 3 der Verordnung) des Erwerbers vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die dass die Ware vom Erwerber oder von einem Dritten im Auftrag des Erwerbers versandt oder befördert worden ist. Erwerbers versandt oder befördert wurden.
4.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, die vereinbarten Liefertermine im positiven Geschäftsbeziehungen verpflichtet, jedoch verschieben sich die vereinbarten Lieferfristen zwangsläufig im Die vereinbarten Lieferfristen verschieben sich jedoch zwangsläufig im Falle höherer Gewalt (die Aufzählung ist nicht abschließend): Epidemie und Pandemie, Naturkatastrophen und Naturkatastrophen, Brand, Terrorismus, Hackerangriffe, Unterbrechung der Stromversorgung, ungewöhnlich lange Zollkontrollen Zollkontrollen, Verzögerungen bei der Lieferung oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle und des Einflusses des Verkäufers liegen.
In den vorgenannten Fällen ist der Verkäufer von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu dem Zeitpunkt entbunden von der Erfüllung seiner Verpflichtungen entbunden, wenn die Hindernisse höherer Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu beeinflussende Ereignisse wegfallen.
INSTALLATION
Artikel 5
5.1. Für eine korrekte und qualitativ hochwertige 5.1 Für eine korrekte und qualitativ hochwertige Installation der gekauften Sachen muss der für die Installation der gekauften Sachen vorgesehene Raum die Mindestvoraussetzungen erfüllen, das heißt, dass alle Bauarbeiten in dem Raum abgeschlossen sind und dass der Raum mit allen notwendigen Installationen ausgestattet ist, wie z.B., aber nicht ausschließlich Strom, Beleuchtung und Wasser.
5.2. Die Installation kann in der Weise abgeschlossen werden dass sie durch den Verkäufer oder einen Dritten im Auftrag des Verkäufers, des Kunden unter der der Auftraggeber unter Aufsicht eines vom Verkäufer gestellten Fachmanns oder der Auftraggeber selbst. Der VERKÄUFER ist nicht nicht für Mängel des Vertragsgegenstandes verantwortlich, die durch die Montage entstanden sind, wenn der
RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Artikel 6
6.1. Der Vorentwurf, die Ausführungsplanung und andere Urheberrechte und Rechte an geistigem Eigentum, die sich auf den Gegenstand des Kaufvertrags beziehen, sind Eigentum des Verkäufers, es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt. Vertrag.
HAFTUNG FÜR MÄNGEL UND DIE GARANTIE DES VERKÄUFERS
Artikel 7
7.1. Der VERKÄUFER Der VERKÄUFER garantiert, dass der Kaufvertragsgegenstand frei von Verarbeitungsfehlern, Produkt Produktfunktionalität und Materialbeständigkeit (einschließlich Farbe) ist, und garantiert, dass das Produkt mindestens 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Installation oder Aufstellung in der Einrichtung, für die es geschaffen wurde, unverändert bleibt. es erstellt wurde.
7.2. Erfolgt die Übergabe der Sachen in Anwesenheit des 7.2. Erfolgt die Übergabe der Gegenstände in Anwesenheit des Auftragnehmers, so hat der Auftraggeber bei der Überprüfung der Gegenstände alle Beanstandungen des erhaltenen Zustandes im Lieferprotokoll bei der Überprüfung des montierten und installierten Kaufvertragsgegenstandes. Wenn die Übergabe ohne Anwesenheit des Verkäufers erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verkäufer Sachmängel unverzüglich nach Erhalt des Vertragsgegenstandes anzuzeigen. Wenn der Kunde keine Einwände und Beanstandungen im Lieferprotokoll angegeben hat, d.h. wenn er unverzüglich unverzüglich nach Erhalt des Vertragsgegenstandes dem Verkäufer keine Beanstandungen mitgeteilt werden keine Beanstandungen mitgeteilt werden, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Vertragsgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Beschädigung erhalten hat und dass keine Beanstandungen und Reklamationen vorliegen.
7.3. Wenn 7.3. Bei Sachmängeln des Vertragsgegenstandes, die der Auftraggeber dem Verkäufer rechtzeitig und rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Weise angezeigt hat, wird der Verkäufer nach Prüfung der Sache und Bestätigung des Vorliegens den Mangel zu beseitigen, d.h. das Produkt zu reparieren oder das mangelhafte Produkt durch ein anderes innerhalb einer angemessenen Frist durch ein anderes Produkt ohne Mängel zu ersetzen.
7.4. Der Verkäufer ist nicht für das korrekte Funktionieren der in Artikel 7.1 beschriebenen Sachen verantwortlich:
- wenn die Sache wenn die Sache zweckentfremdet verwendet wird, wenn sie unsachgemäß, d.h. entgegen den Wartungsanweisungen Wartungsanweisungen, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, wenn der Mangel der Sache auf wenn der Mangel der Sache auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist, einschließlich zufälliger Schäden oder Todesfälle, die eingetreten sind, nachdem die Sache das Eigentum des
- wenn das Produkt von einer anderen Person als dem Verkäufer repariert wurde, wenn zusätzliche Elemente ohne die Zustimmung des Verkäufers installiert wurden oder wenn das Produkt wenn das Produkt von einer anderen Person als dem Verkäufer unsachgemäß installiert wurde;
- im Allgemeinen, wenn der Fehler aufgrund von Gründe oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle und des Einflusses des Verkäufers liegen.
VERTRAG KÜNDIGUNG
Artikel 8
8.1. Der Verkäufer kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er schriftlich kündigen, wenn der Kunde einen Teil des Kaufpreises nicht innerhalb der vereinbarten des Kaufpreises nicht innerhalb der vereinbarten Frist sowie innerhalb einer entsprechenden Nachfrist, die nicht kürzer als acht (8) Tage, wobei der Verkäufer das Recht hat, die vom Kunden erhaltenen Zahlungen für in diesem Fall hat der Verkäufer das Recht, die vom Kunden erhaltenen Zahlungen zum Zwecke des Schadensersatzes und der Kostenerstattung gemäß diesen Bedingungen zu behalten.
8.2. Wenn der Verkäufer den Vertrag in Übereinstimmung mit Artikel 8.1 den Vertrag kündigt, d.h. wenn der Kunde ohne Verschulden des Verkäufers den Vertrag kündigt, nachdem er das des endgültigen Angebots und bevor der Vertragsgegenstand hergestellt und zur Lieferung bereit ist, hat der Verkäufer das Recht auf eine im Voraus festgelegte Entschädigungssumme für Schäden und Kosten, die wie folgt festgelegt wird wie folgt:
- das Recht auf eine Entschädigung für Manipulations- und Verwaltungskosten in Höhe von 5 % des Kaufpreises;
- Ersatz des übermäßigen Schadens gemäß Artikel 448 des 448 des Gesetzes über bürgerliche Pflichten in Höhe von 20 % des gesamten vertraglichen Kaufpreises, da dieser Schaden aus dem organisatorischen Einsatz von Personal und Ausrüstung und der Organisation von Betriebsabläufe, die zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind, unabhängig davon, ob die Produktion begonnen hat;
- die Kosten für die Entschädigung für den Kauf von Rohstoffen in der tatsächlichen Höhe der Kosten;
- die Entschädigungsbetrag in Höhe von 75 % des vereinbarten Preises, wenn die Sachen nach der Spezifikation des (Sonderanfertigung) hergestellt werden und wenn der Verkäufer bereits mit der Produktion begonnen hat;
- Aufwandsentschädigung für erbrachte Leistungen (u.a. Aufmaß, Entwurf, Raumplanung) gemäß der Preisliste des Auftragnehmers;
- Schadensersatz für die verbrauchte für die verbrauchte Energie und den Einsatz von Maschinen, Geräten und Arbeitskräften in tatsächlicher Höhe, mindestens jedoch nicht weniger als 20% des vereinbarten Gesamtpreises, wenn die Produktion begonnen hat;
- Standgeld für jeden Tag der Überschreitung der Lieferfrist durch Verschulden des Auftraggebers in Höhe von 3,00 EUR pro m2 des des für die Lagerung genutzten Lagers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor Schadensersatz bis zur vollen Höhe zu verlangen. Sofern der Einzelfall dies zulässt, werden die vorgenannten Entschädigungsbeträge aufaddiert.
8.3. Zum Ausgleich der in Artikel 8.2 dieser Allgemeinen Artikel 8.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verluste und Gebühren behält sich der Verkäufer nach seiner Wahl folgende Rechte vor:
- Das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen einzubehalten und seine Forderungen als Schadensersatz mit dem vom Kunden gezahlten Betrag zu verrechnen
- Das Recht, Ersatz für alle Schäden zu verlangen, die ihm aufgrund dieser Allgemeinen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen anwendbaren Bestimmungen;
- Obligatorische Eintreibung aller Schäden durch vom Kunden erhaltene Versicherungsgelder;
- Durchführung eines Verkaufs zum Zwecke der Begleichung (Artikel 447 des Gesetzes über die zivilrechtlichen Verpflichtungen).
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 9
9.1. Falls eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträge für ungültig erklärt oder später ungültig ist oder wird, werden die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträge vollständig als gültig.
9.2. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertraglichen Beziehungen zwischen dem und auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden.
9.3. Alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen der territorialen Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Varaždin.
9.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 11. Dezember 2020 gültig.
In Mursko Središće, 11/12/2020.
SOBOČAN L.l.c.